AGB

Hier finden Sie allgemeine Informationen und Ratschläge, die Sie beim Mieten einer Ferienwohnung beachten sollten.

Die vorliegend angebotenen Objekte (Ferienwohnungen) wurden nach Angaben der Vermieter zusammengestellt.

Eine Buchung wird gültig, wenn Perla Touristikagentur Ihnen eine Buchungsbestätigung zusendet und diese unterschrieben zurückgesendet oder eine Anzahlung geleistet wurde.

Allgemeine Geschäftsbedingungen ( AGB ) der
Perla Touristikagentur, Katerstieg 26 b, 22969 Witzhave

Beratung und Buchung: Mit Ihrer Buchung bei dem Unternehmen Perla - Touristikagentur, bieten Sie dem Leistungsträger den Abschluss eines Vertrages und der Perla - Touristikagentur den Abschluss eines Vermittlungsvertrages unter Einbeziehung dieser Vermittlungsbedingungen verbindlich an.

Das Unternehmen Perla - Touristikagentur ist lediglich als Ihr Berater und/oder Vermittler zwischen Ihnen und dem Leistungsträger (z. B. Ferienwohnung) tätig. Soweit das Unternehmen Perla - Touristikagentur als Vermittler handelt und eine Veranstaltung- oder Ferienwohnung-Buchung vornimmt, so kommt der Vertrag unmittelbar zwischen Ihnen und dem Leistungsträger zustande. Erfüllungs-, Gewährleistungsansprüche wegen Mängel sowie Regressansprüche sonstiger Art, die sich aus einer Schlecht- oder Nichterfüllung dem Leistungsträger (z. B. FeWo) gebuchten Leistungen ergeben haben, bestehen gegen das Unternehmen Perla nicht. Der Leistungsträger bzw. Vermieter haftet gegebenenfalls Ihnen gegenüber im Rahmen seiner Geschäftsbedingungen, welche wir auf besonderen Wunsch gerne für Sie erfragen und Ihnen übermitteln. Sämtliche für Sie recherchierten und erfragten Leistungen sowie Informationen geben wir, wie vom Leistungsträger (z.B. FeWo) erhalten ohne inhaltliche Prüfung an Sie weiter. Die Preise der FeWo verstehen sich inklusive Vermittlungsgebühr und Mwst.

Für den Fall einer Buchungsstornierung gelten die jeweiligen Geschäftsbedingungen des Leistungsträgers (gegebenenfalls Beherbergungsvertrag) welcher das Recht hat, Stornogebühren in unterschiedlichen Höhen zu verlangen, abzgl. der ersparten Aufwendungen und die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung des Quartiers. Im Falle einer Stornierung ist außer dem Leistungsträger (FeWo) unverzüglich auch Perla - Touristikagentur zu informieren. Für eine Stornierung behalten wir die Anzahlung als Stornogebühr ein oder berechnen diese als Stornogebühr. Diese Gebühr ist sofort fällig.

Für eine Verlängerungsbuchung bzw. weitere Anmietung der von Perla vermarkteten Ferienwohnungs, auch zu einem späteren Buchungszeitraum, erhält Perla Touristikagentur die vereinbarte Provision inklusive MwSt.

Für die Bearbeitung eines Wunsches nach Umbuchung von Reisetermin, Reiseziel, Unterkunft oder Reiseteilnehmer wird eine Kostenpauschale in Höhe von 50,-- Euro erhoben. Vorgenannte Beträge sind sofort nach erfolgter Umbuchung zur Zahlung fällig. Informationen und Zusicherungen sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt wurden. Telefonauskünfte sind grundsätzlich unverbindlich. Ist eine Ferienwohnung durch den Vermieter, ohne Wissen von Perla, vergeben worden, beruft Perla sich auf den Beherbergungsvertrag § 2. Es besteht kein Anspruch auf Überlassung der Unterkunft ohne vorheriger vollständiger Zahlung des Gesamtpreises. Erfüllungs.- und Gerichtsstandort ist immer die gebuchte Unterkunft.

Eintrittskarten können nicht zurückgenommen werden. Die Rücktrittsgebühr beträgt somit 100 % des Kartenpreises zzgl. der Vermittlungsgebühr.

Sollte eine Bestimmung dieser Vermittlungsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine Wirksame zu ersetzen, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

Definition der Qualitätskriterien

Die Vermieter, deren Ferienwohnungen, Ferienhäuser oder Zimmer mit Sternen gekennzeichnet sind, haben an einer freiwilligen Klassifizierung teilgenommen. Bei Ferienwohnungen, Ferienhäusern und Zimmern ohne Sternenbezeichnung ist kein Rückschluss auf den Ausstattungsstandard möglich.


Einfach und zweckmäßige Gesamtausstattung des Objektes mit einfachem Komfort. Die erforderliche Grundausstattung ist vorhanden und in gebrauchsfähigem Zustand. Altersbedingte Abnutzung ist erlaubt, bei insgesamt vorhandenem, solidem Wohnkomfort.


Zweckmäßige und gute Gesamtausstattung mit mittlerem Komfort. Die Ausstattung muss in einem guten Erhaltungszustand sein, bei guter Qualität. Die Funktionalität steht im Vordergrund bei gepflegtem Gesamteindruck.


Gute und wohnliche Gesamtausstattung mit gutem Komfort. Ausstattung von besserer Qualität. Optisch ansprechender Gesamteindruck, wobei auf Dekoration und Wohnlichkeit Wert gelegt wird.


Hochwertige Gesamtausstattung mit gehobenem Komfort. Ausstattung in gehobener und gepflegter Qualität. Aufeinander abgestimmter optischer Gesamteindruck von Form und Materialien. Lage und Infrastruktur des Hauses genügen gehobenen Ansprüchen.


Erstklassige Gesamtausstattung mit besonderen Zusatzleistungen im Servicebereich und herausragende Infrastruktur des Objektes. Großzügige Ausstattung in besonderer Qualität. Sehr gepflegter und exklusiver Gesamteindruck mit allem technischen Komfort, der das Objekt selbst und die Umgebung mit einschließt. Sehr guter Erhaltungs- und Pflegezustand.

Angepasst an die Richtlinien des Gastronomie- und Gaststättenverbandes

Beherbergungsvertrag

Wie immer im Geschäftsleben geht es auch bei der Reservierung einer Ferienwohnung nicht ohne rechtliche Regelung. Eine vom Gast vorgenommene und vom Vermieter akzeptierte Reservierung begründet zwischen den beiden Parteien ein Vertragsverhältnis - den Gastaufnahmevertrag.
Wie alle Verträge kann auch der Gastaufnahmevertrag nur im Einverständnis beider Parteien gelöst werden.
Im einzelnen ergeben sich aus ihm die folgenden Rechte und Pflichten:

§1. Der Gastaufnahmevertrag gilt als geschlossen, wenn die Ferienwohnung vom Gast bestellt und vom Vermieter bestätigt wurde. Für die Bestätigung ist sowohl die schriftliche, als auch die kurzfristige mündliche Form bindend. Der Gastaufnahmevertrag verpflichtet Gast und Vermieter zur Einhaltung.

§2. Der Vermieter verpflichtetsich, dem Gast die Ferienwohnung in einwandfreier Beschaffenheit nach gesetzlichen Vorschriften oder marktüblichen Gepflogenheiten zur Verfügung zu stellen. Er ist verpflichtet, dem Gast eine andere Unterkunft zu beschaffen oder Schadensersatz zu leisten, wenn er nicht in der Lage ist, die zugesagte Ferienwohnung trotz Bestätigung zur Verfügung zu stellen.
Der Vermieter verpflichtet sich ebenfalls, das reservierte Zimmer oder die reservierte Ferienwohnung baldmöglichst anderweitig zu vermieten, wenn der Gast den Vertrag nicht erfüllen kann, und den geleisteten Schadensersatz ganz oder teilweise zurückzuzahlen.

§3. Wenn der Gast vor dem Beginn des Aufenthaltes vom Vertrag zurücktritt oder später an- bzw. früher abreist als vereinbart, so ist er verpflichtet, dem Vermieter für die Tage, an denen er die reservierte Ferienwohnung nicht in Anspruch nimmt, den vereinbarten Mietpreis abzüglich der ersparten Eigenkosten zu zahlen.
Die Zahlung wird spätestens fällig am Anreisetag der vereinbarten Mietzeit bzw. nach Vereinbarung. Als ersparte Eigenkosten werden in der Regel 5% des Preises für eine Ferienwohnung in Ansatz gebracht.

Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen, den vereinbarten od. betriebsüblichen Preis zu zahlen, abzügl. der vom Vermieter ersparten Aufwendungen.

Nach Erfahrungssätzen kann dann der Vermieter vom Gast für Übernachtung mit Frühstück 80 %, bei Vollpension 60 %
und für Ferienwohnungen 90 % des vereinbarten Preises fordern.

Bis zur anderweitigen Vergabe des Quartiers hat der Gast für die Dauer des Vertrages den errechneten Betrag zu zahlen.

§4. An- und Abreisetag gelten oft als ein Miettag und werden als solcher berechnet. Am Anreisetag steht dem Gast die bestellte Ferienwohnung meistens ab 17 Uhr zur Verfügung. Am Abreisetag muss der Gast die Ferienwohnung oft bis 10 Uhr verlassen, um dem Vermieter Gelegenheit zu geben, diese für den nachfolgenden Gast wieder herzurichten. Fragen Sie den Vermieter Ihrer Ferienwohnung nach der genauen Regelung.

Entstehen in den Wohnungen Schäden, die durch die Gäste verursacht werden, kommt in der Regel eine Haftpflichtversicherung des Gastes dafür auf.
Besteht keine Haftpflichtversicherung, kommt der Gast persönlich für den entstandenen Schaden auf.

§5. Als Gerichtsstand gilt der Betriebsort, also der Ort, in dem sich die Ferienwohnung befindet und in dem die Leistung aus dem Gastaufnahmevertrag zu erbringen sind.

Reiserücktrittsversicherung

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Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer Reise-Rücktrittskostenversicherung bei der Reservierung Ihres Zimmers oder Ihrer Ferienwohnung. Diese schützt Sie vor finanziellen Belastungen, wenn Sie durch ein unvorhergesehenes Ereignis (z. B. Krankheit, Tot, schwerer Unfall, Schwangerschaft m. Komplikationen, erheblicher Schaden am Eigentum infolge von Feuer, Elementarereignisse, vorsätzlicher Straftat eines Dritten, nicht vorhersehbare, unfreiwillige Arbeitslosigkeit des Versicherten, unerwartete Einberufung zum Grundwehrdienst oder zu einer Wehrübung) die Reise nicht antreten oder diese vorzeitig beenden müssen. Die Versicherung kann in Anspruch genommen werden, wenn Ihnen wegen Nichterfüllung des Mietvertrages vom Vermieter Gebühren in Rechnung gestellt werden. Wir weisen darauf hin, dass der Abschluss der RRV sich auf das gemietete Objekt bezieht. Eine Stornierung aus RRV-Gründen kann nur dann anerkannt werden, wenn Sie schriftlich formuliert und zusammen mit den entsprechenden Belegen (z.B. ärztliches Attest und Stornorechnung) an die Europäische Reiseversicherung AG, Vogelweidestraße 5, 81677 München geschickt wird.

Eintrittskarten

Zahlung und Abwicklung bei Eintrittskarten:

Den Kartenpreis zzgl. der Versandgebühr zahlen Sie nach Übermittlung der Buchungsunterlagen direkt an die Perla Touristikagentur. Nach Zahlungseingang bei der Agentur erhalten Sie die gebuchten Tickets zugesandt oder Sie werden an der Kasse hinterlegt. Das Versenden der Tickets erfolgt auf Risiko des Bestellers. Alle Karten sind von Umtausch und Rückgabe ausgeschlossen. Alle Preise verstehen sich zzgl. anfallender Vorverkaufsgebühr und 2,00 Euro Systemgebühr pro Ticket. Änderungen vorbehalten.

Tagestouren

Es gelten die Bestimmungen der Veranstalter.

Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Vermittlungsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu erstetzen, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.